Das Unterrichtsfach
Der neue Pflichtgegenstand wird in der 5. bis 8. Schulstufe mit jeweils mindestens einer fixen Stunde im Stundenplan umgesetzt, somit ergibt sich eine Zahl von insgesamt mindestens 4 Jahreswochenstunden im Verlauf der Sekundarstufe I. Dies bedeutet auch eine Erhöhung der Gesamtzahl an Jahreswochenstunden der Sekundarstufe I um 4 Stunden.
Das zentrale fachliche Konzept des neuen Lehrplans ist angelehnt an das Frankfurt Dreieck, das die Lehrplaninhalte aus drei Blickwinkeln betrachtet:
- Wie funktionieren digitale Technologien (T)
- Welche gesellschaftlichen Wechselwirkungen ergeben sich durch ihren Einsatz (G)
- Welche Interaktions- und Handlungsoptionen ergeben sich für Schülerinnen und Schüler(I).
Fünf Kompetenzbereichen dienen der Strukturierung der
Deskriptoren: Orientierung, Information, Kommunikation, Produktion, sowie Handeln.
Der Lehrplan der Digitalen Grundbildung fungiert in diesem Zusammenhang auch als Vorbereitung auf den Informatikunterricht der 9. Schulstufe. Gleiches gilt auch für die diversen informatischen Fächer in berufsbildenden Schulen der Sekundarstufe II.
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