Das eBuddy-Konzept ermöglicht finanzielle Unterstützung für fachdidaktische Maßnahmen im Bereich Digitalisierung in kleineren Gruppen, mit dem Ziel, Lehrpersonen beim Einsatz digitaler Unterrichtselemente nachhaltig zu unterstützen. Beim eBuddy-Konzept werden mindestens sechs Lehrpersonen durch eine oder mehrere digital erfahrene Lehrpersonen betreut, die wiederum auch schulübergreifend tätig sein können. Bei Unterschreitung der Mindesteilnehmer:innenanzahl aufgrund eines sehr kleinen Kollegiums nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Die Einreichung der Aktivität erfolgt entweder in der Kategorie 15 oder 27 (SCHÜLF oder SCHILF).
Ein Antrag kann mehrmals pro Schuljahr gestellt werden und umfasst entweder sechs, zwölf bzw. für Expert+ Schulen bis zu achtzehn Unterrichtseinheiten pro Einreichung. Die geleistete Unterstützung kann sich auch durch viele kürzere Zeiträume kumulieren, eine Protokollierung der Tätigkeiten wird empfohlen. Auf Anfrage sollte der zeitliche und inhaltliche Rahmen nachvollziehbar sein. Die Betreuung findet außerhalb der eigenen Unterrichtszeit statt und ist nicht Teil der regulären Lehrfächerverteilung (z.B. IT Kustodiat, zusätzliche Stunden im Rahmen der Geräteinitiative, etc.).
Mögliche Betreuungsformen sind:
- unterstützende Unterrichtsbegleitung (z.B. Hospitation inkl. Vor- und Nachbereitung)
- Fortbildungsmaßnahme in Kleingruppen (z.B. Fachgruppen, Klassenlehrer:innen-Teams, etc.)
- Sprechstunden (online oder in Präsenz) und Support
- 1:1 Betreuung
Die Abrechnung erfolgt nach Abhaltung der beantragten Unterrichtseinheiten und ist mit der Unterschrift der betreuten Lehrpersonen zu bestätigen. Auf der Anwesenheitsliste müssen die in Anspruch genommenen Einheiten pro Person vermerkt sein (z.B. zwei Einheiten im Leistungszeitraum: 2/12 Unterrichtseinheiten). Der letzte Abrechnungstermin ist am Ende des jeweiligen Schuljahres und die geleisteten Einheiten können nicht in das nächste Jahr mitgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass alle Honorarnoten für die Abrechnung mit einer gültigen digitalen Signatur (z.B. Handy-Signatur, ID Austria) der Referentin / des Referenten versehen sein müssen.