Call 01/2024: Aufgeklärte Medienpädagogik

Kant hat in seiner Beantwortung der Frage, was Aufklärung ist, das Prinzip der Aufklärung klar formuliert: Aufgeklärt ist, wer frei ist. Frei ist der Mensch, der in der Lage ist, Medien vernünftig zu verwenden, oder, in Kants Worten: „von seiner Vernunft in allen Stükken öffentlichen Gebrauch zu machen“ (Kant 1968). Damit wird die Möglichkeit, sich öffentlich frei zu äußern, als eine Methode vorgeschlagen, die Menschen zum Vernunftgebrauch zu erziehen. Das erinnert an die negative Erziehung von Rousseau, denn die Bewegung auf dem Pfad der Bildung soll nicht durch Inhalte, sondern durch die Methode vermittelt werden: Es gilt, für alle Menschen die Möglichkeit zu schaffen, von der eigenen Vernunft kritischen Gebrauch zu machen – das Weitere regeln die Menschen dann selbst.

Die Ausgabe der MEDIENIMPULSE zu >Aufgeklärter Medienpädagogik< lädt daher zu Beiträgen ein, die sich ganz in diesem Sinne der Aktualität der Aufklärung angesichts von Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz, Informations- und Kommunikationtechnologien (IKT) etc. in ihrer Verbindung zur Medienpädagogik widmen. Dabei geht es der Redaktion auch angesichts von Fake News oder gegenwissenschaftlichen Diskursen um die Frage nach dem Charakter von Vernunft, Rationalität, Emanzipation, Demokratie und eben Aufklärung.

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Umfang der Beiträge im Bereich Schwerpunkt: 20.000–45.000 Zeichen. Falls Ihr Beitrag ein Peer Review-Verfahren durchlaufen soll, reichen Sie ihn bitte bis zum 15. Februar 2024 ein. Beiträge ohne Peer-Review-Verfahren können bis zum 25. Februar 2024 eingereicht werden.

Neben der thematischen Schwerpunktsetzung können Beiträge für alle Ressorts der MEDIENIMPULSE eingereicht werden. Beiträge, die ein Peer Review-Verfahren durchlaufen haben, werden durch einen eigenen Vermerk kenntlich gemacht.

Wir freuen uns auf Ihre Einreichungen und stehen selbstverständlich gerne für eventuelle Rückfragen zur Verfügung!

  • Redaktionsschluss: 15. Februar 2024
  • Erscheinungsdatum: 21. März 2024